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Jahresabschluss

Mit dem Jahresabschluss erhalten Sie einen Überblickk über die tatsächlichen Verhältnisse der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gemeinde.

Die Gemeinde muss nach Abschluss des Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufstellen.

Der Jahresabschluss stellt die tatsächlichen Verhältnisse der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gemeinde dar und dient als wichtige Grundlage für die Beurteilung der Finanz- und Haushaltslage und für die Haushaltssteuerung.

Die Ergebnisrechnung mit den Teilergebnisrechnungen entspricht dem Ergebnishaushalt, die Finanzrechnung mit den Teilfinanzrechnungen entspricht dem Finanzhaushalt und die Vermögenswerte können der Bilanz entnommen werden. Die Anlehnung ans Handelsrecht ist klar erkennbar. Mit Zusammenstellung aller gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, erfolgt die unabhängige Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Oberhavel und anschließende Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.

Als rechtliche Grundlage für die Jahresabschlüsse gilt die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sowie aus Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV.

 


Interaktive Jahresrechnung

Einblicke in die interaktive Jahresrechnung ab 2018 erhalten Sie über Jahresabschlüsse ab 2018. Hier können Sie das jeweilige Jahr auswählen.
Hier finden Sie ein kleines Handblatt, um Ihnen kurz und übersichtlich die Funktionsweisen der interaktiven Jahresrechnung zu erläutern.

Einen Einblick zum aktuellen Jahresabschluss 2021 der Stadt Hennigsdorf erhalten Sie hier.