Kindertagesbetreuung
In der Stadt Hennigsdorf werden in 8 Kindertagesstätten und 4 Horten Plätze für die Betreuung von Kindern vorgehalten. Die Horte und 6 der Kitas sind kommunale Tageseinrichtungen, die durch die Stadt Hennigsdorf betrieben werden. Daneben gibt es 2 Kitas in freier Trägerschaft: die Katholische Kindertagesstätte „Zu den heiligen Schutzengeln“ und die Kita „Am Waldspielplatz“.
Alle Kindereinrichtungen haben nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) des Landes Brandenburg einen Bildungs-, Betreuungs-, Erziehungs- und Versorgungsauftrag. Doch wie funktioniert das?
Kinder sind von Natur aus neugierig. Sie wollen Neues entdecken, sich ausprobieren und immer selbstständiger werden. Das fängt bei den ganz Kleinen damit an, dass sie ihre Umwelt immer bewusster wahrnehmen, laufen und sprechen lernen, anfangs einen Ball fangen und später einen Stift halten können. Sie lernen sich zu konzentrieren, sich mit anderen auszutauschen, selbst zu entscheiden und viele Dinge, im übertragenen wie im wörtlichen Sinne, zu schaffen.
Während der gesamten Kita- und Hortzeit werden die Kinder von staatlich anerkannten pädagogischen Fachkräften begleitet. Die Erzieherinnen und Erzieher begeistern die Kinder, fördern sie auf spielerische Weise und mit individuellen Angeboten. Entsprechend des Entwicklungsstandes und mit zunehmenden Alter gestalten und entscheiden die Kinder immer mehr selbst.
Im Hortalter werden die Entdeckungs- und Beteiligungsmöglichkeiten, einhergehend mit mehr Eigenverantwortung immer größer. Gruppenzusammengehörigkeit, Zeiteinteilung und Konfliktbewältigung rücken in den Focus. Erzieherinnen und Erzieher werden immer mehr zu Reflektierenden und Impulsgebern.
Damit alles gut funktioniert, sind die Fachkräfte im ständigen Austausch mit den Eltern. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und werden im Rahmen des Kommunalen Netzwerkes für Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung (KomNet QuaKi) fachlich und wissenschaftlich durch das Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung Vehlefanz (IFK) unterstützt.
Städtische Kindertagesstätten
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KITA "Schmetterling"
Frau S. Sturzbecher
Fontanesiedlung 19 | 16761 Hennigsdorf
- Telefon: (03302) 224423
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Kita "Die Weltentdecker"
Frau K. Beeskow
Spandauer Allee 10 | 16761 Hennigsdorf
- Telefon: (03302) 802905
Private Kindertagesstätte
Betreuung im Hort
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Hort Havelfüchse
Frau J. Arndt
Schulstraße 7 | 16761 Hennigsdorf
- Telefon: (03302) 2077932
- Fax: (03302) 2077933
- E-Mail: hort-havelfuechse@hennigsdorf.de
- https://www.hort-havelfuechse-hennigsdorf.de/
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(H)Ort der Großen Biber
Herr S. Wander
Dorfstraße 22 | 16761 Hennigsdorf
- Telefon: (03302) 2075953
- Fax: (03302) 2075954
- E-Mail: hort-grosse-biber@hennigsdorf.de
- https://www.hort-der-grossen-biber.de/
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Hort Nordlicht
Frau B. Russev
Fontanesiedlung 15 | 16761 Hennigsdorf
- Telefon: (03302) 224184
- Fax: (03302) 224109
- E-Mail: hort-nordlicht@hennigsdorf.de
- https://www.hortnordlicht.de/
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Hort "Pfiffikus"
Frau U. Flehmer
Schönwalder Straße 19 | 16761 Hennigsdorf
- Telefon: (03302) 224381/82
- Fax: (03302) 224382
- http://www.kita-pfiffikus-hennigsdorf.de/
- E-Mail: kita-pfiffikus@hennigsdorf.de
Kindertagespflege
Was ist Kindertagespflege und für wen ist sie geeignet?
- eine alternative und gleichwertige Betreuungsform zur Kindertagesbetreuung
- mit Bildungs-, Betreuungs-, Erziehungs- und Versorgungsauftrag nach dem Kita-Gesetz
- besonders für Kleinstkinder unter 3 Jahren geeignet
Was sind die Vorteile dieser Betreuungsform?
- teilweise familiennahe Betreuung
- kleine Kindergruppen (max. bis zu 5 Kinder)
- enge Bindung an Tagespflegeperson, Kontinuität in der Beziehung
Übersicht Kindertagespflegepersonen
Die Liste der Tagespflegepersonen finden Sie hier: Hennigsdorfer Kindertagespflegepersonen
Alle Informationen zur Antragstellung erhalten Sie direkt beim Landkreis Oberhavel.
KINDERTAGESPFLEGEPERSON WERDEN
Wer Kinder in öffentlich geförderter Tagespflege betreuen möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis, die durch den Landkreis Oberhavel erteilt wird. Alle Informationen dazu erhalten Sie direkt beim Landkreis.
Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis sind:
- persönliche und gesundheitliche Eignung
- die Teilnahme an einem Grundqualifizierungskurs sowie einem Erste-Hilfe-Kurs bei Säuglingen und Kleinkindern
- geeignete und kindegerechte Räume.