Unterstützungsfonds für Hennigsdorfer Schüler*innen
Die Hennigsdorfer Abgeordneten haben den Beschluss zur Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten gefasst. Dieser Fonds steht ab dem Schuljahr 2008/09 zur Verfügung und eine Unterstützung kann durch die Schülerinnen und Schüler, sofern sie volljährig sind, sonst durch deren Eltern schriftlich beantragt werden. Anspruch darauf besteht bis einschließlich Klassenstufe 13, wenn sich der Hauptwohnsitz in Hennigsdorf befindet.
Aus diesem Fonds werden Ausgaben für Lernmittel und sonstigen schulischen Bedarf bis zu 50,00 Euro pro Schuljahr zurückerstattet.
Für das Schuljahr 2025/2026 kann die Beantragung des Unterstützungsfonds ab 11.08.2025 erfolgen. Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen an Frau M. Bonin, Fachdienst Bildung | Anliegen Schule ein:
- Ihren ausgefüllten unterschriebenen Antrag,
- eine Kopie Ihres Leistungsnachweises,
- eine aktuelle Schulbescheinigung,
- entsprechende Einkaufsbelege für Schulmaterialien
Zudem haben Sie die Möglichkeit, Dienstag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, persönlich die Unterlagen abzugeben. Alternativ können Sie über unsere Homepage einen Termin vereinbaren. Das Antragsformular finden Sie unten. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Bei Fragen steht Ihnen Frau M. Bonin vom zuständigen Fachdienst Bildung | Anliegen Schule gern auch per E-Mail mbonin@hennigsdorf.de zur Verfügung.
+++ ACHTUNG ÄNDERUNG ZUR AUSZAHLUNG +++
Unterstützerfonds wird seit August 2021 nur noch per Banküberweisung ausgezahlt. Die Auszahlung über den Kassenautomaten wurde eingestellt.
Dazu wurde eine Richtlinie erarbeitet, die die Kriterien der Vergabe regelt. In dieser Vergaberichtlinie sind die allgemeinen Grundsätze, die Antragstellung und Bewilligung sowie Art, Höhe und Zahlungsweise für eine Unterstützung enthalten.
Notwendige Unterlagen:
- PDF-Datei: 178 kB
Nachweis für den Bezug von:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II) oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) oder
- Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKKG) oder
- Darstellung der besonderen finanziellen Notlage, wenn keine der o. g. Leistungen in Anspruch genommen werden
- Kaufbeleg(e)
- Schulbescheinigung, wenn keine Schule in Trägerschaft der Stadt Hennigsdorf besucht wird.
Rechtsgrundlagen:
Richtlinie für die Vergabe von Einzelunterstützungen für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten der Stadt Hennigsdorf
Gebühren:
Gebühren entstehen keine.