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Unterstützungsfonds für Hennigsdorfer Schüler*innen

Die Hennigsdorfer Abgeordneten haben den Beschluss zur Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten gefasst. Dieser Fonds steht ab dem Schuljahr 2008/09 zur Verfügung und eine Unterstützung kann durch die Schülerinnen und Schüler, sofern sie volljährig sind, sonst durch deren Eltern schriftlich beantragt werden. Anspruch darauf besteht bis einschließlich Klassenstufe 13, wenn sich der Hauptwohnsitz in Hennigsdorf befindet.
Aus diesem Fonds werden Ausgaben für Lernmittel und sonstigen schulischen Bedarf bis zu 50,00 € pro Schuljahr zurückerstattet.

Für das Schuljahr 2024/2025 kann die Beantragung des Unterstützungsfonds ab 1. August 2024 erfolgen. Bitte reichen Sie dazu Ihren ausgefüllten, unterschriebenen Antrag, eine Kopie Ihres Leistungsnachweises 2023-2024, eine aktuelle Schulbescheinigung sowie entsprechende Einkaufsbelege für Schulmaterialien in einem geschlossenen Briefumschlag an Frau Schmidtke, Fachdienst Schule und Sport ein. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Dienstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, persönlich die Unterlagen abzugeben.

Das Antragsformular finden Sie unten. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Bei Fragen steht Ihnen gerne Frau B. Schmidtke vom zuständigen FD Schule und Sport gern per E-Mail bschmidtke@heninigsdorf.de zur Verfügung.

 

+++ ACHTUNG ÄNDERUNG ZUR AUSZAHLUNG +++  

Unterstützerfonds wird seit August 2021 nur noch per Banküberweisung ausgezahlt. Die Auszahlung über den Kassenautomaten wurde eingestellt. 


Dazu wurde eine Richtlinie erarbeitet, die die Kriterien der Vergabe regelt. In dieser Vergaberichtlinie sind die allgemeinen Grundsätze, die Antragstellung und Bewilligung sowie Art, Höhe und Zahlungsweise für eine Unterstützung enthalten.

Notwendige Unterlagen:

  

Nachweis für den Bezug von:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II) oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) oder
  • Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKKG) oder
  • Darstellung der besonderen finanziellen Notlage, wenn keine der o. g. Leistungen in Anspruch genommen werden
  • Kaufbeleg(e)
  • Schulbescheinigung, wenn keine Schule in Trägerschaft der Stadt Hennigsdorf besucht wird.


Rechtsgrundlagen:
Richtlinie für die Vergabe von Einzelunterstützungen für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten der Stadt Hennigsdorf


Gebühren:
Gebühren entstehen nicht

Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr; 14:00 - 18:00 Uhr 

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr