Öffentliche Ausschreibungen
Aktuelle Bekanntmachungen von öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Hennigsdorf finden Sie nachfolgend in der Übersicht und über die Ausschreibungsplattform:
Auf dieser Plattform können Unternehmen nach Bekanntmachungen zu Ausschreibungen suchen, die Vergabeunterlagen herunterladen, mit der Vergabestelle kommunizieren und gegebenenfalls elektronische Angebote abgeben. Das Ziel der Stadt Hennigsdorf ist es, durch ein einheitliches, faires, diskriminierungsfreies und transparentes Vergabeverfahren den Wettbewerb zu gewährleisten.
Die Stadt Hennigsdorf nimmt die formelle Ausschreibung i.d.R. ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 1.000 Euro (netto) vor. Dazu zählen alle Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, Konzessionen sowie freiberufliche Leistungen.
ÜBERSICHT ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN
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Ausschreibung für die Jugendfreizeitanlage Nieder Neuendorf - Herstellung Pumptrack03.04.2025, 10:00 Uhr
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Jugendfreizeitanlage Nieder Neuendorf - landschaftsgärtnerische Arbeiten03.04.2025, 10:00 Uhr
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Lieferleistung von Schaukästen für die Stadtinformationen16.04.2025, 12:00 Uhr
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Rahmenvertrag für Erstellung und Produktion von veranstaltungsbezogenen Werbemitteln17.04.2025, 11:00 Uhr
Übersicht Öffentliche Bekanntmachungen
Die Stadt Hennigsdorf sucht zum 01.09.2025 einen interessierten Bürger oder eine interessierte Bürgerin, welche für die nächsten 5 Jahre das Amt einer Schiedsperson aufnehmen möchte.
Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Einwohnenden der Stadt. Die fünfjährige Amtszeit der von der Stadtverordnetenversammlung gewählten derzeitigen Schiedsperson endet zum 31.08.2025. Die Schiedsstelle Nord wird dann neu besetzt für den Zeitraum vom 01.09.2025 bis 31.08.2030.
Die Schiedsstelle ist eine behördliche außergerichtliche Instanz, welche sowohl bei strafrechtlichen Vorfällen als auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten vermittelt. Häufig ist Sie verpflichtende Vorinstanz vor der Durchführung von gerichtlichen erstinstanzlichen Verfahren. So gehören zum Tätigkeitsfeld unter anderem die Vermittlung in Nachbarschaftsstreitigkeiten, der Täter- Opfer Ausgleich in Fällen der Körperverletzung, die Vermittlung bei Bedrohung und Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten. Ziel der Schiedsperson soll es dabei sein durch Verhandlungsgeschick eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen, welche durch einen schriftlichen Vergleich für die Parteien verbindlich wird. Sie sollten daher die Fähigkeiten mitbringen sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten.
- Die Stadt Hennigsdorf betreibt 2 Schiedsstellen, welche in die Wohnbereiche Nord und Süd aufgeteilt und jeweils mit einer Schiedsperson besetzt sind. Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.
- Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hennigsdorf für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung in das Amt erfolgt durch die Leitung des Amtsgerichtes Oranienburg, unter deren fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.
- Die Stadt Hennigsdorf betreibt die Schiedsstellen, jedoch sind die Schiedspersonen von der Stadt unabhängig und regeln ihre Geschäfte in eigener Zuständigkeit. Um das Amt der Schiedsperson ausüben zu können, können Sie regelmäßig an, von der Stadt Hennigsdorf finanzierten Aus- und Fortbildungsseminaren, teilnehmen.
- Zur Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes gibt die Stadt Hennigsdorf eine monatliche Aufwandsentschädigung von derzeit 125,00 Euro aus. Auf die Entschädigung besteht kein Anspruch, es ist eine freiwillige Leistung der Stadt Hennigsdorf, welche durch eine Entschädigungssatzung geregelt wird.
Formelle Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson gemäß § 49 BbgSchGG:
- Eignung für das Amt in Persönlichkeit und Fähigkeit
- Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Hennigsdorf.
Wenn wir mit dieser Ausschreibung Ihr Interesse für diese anspruchsvolle ehrenamtliche Tätigkeit geweckt haben, bewerben Sie sich bitte ausschließlich schriftlich unter Beifügung des Lebenslaufes bis zum 31.03.2025 bei:
Frau M. Meyer
Stadt Hennigsdorf
Fachbereichsleiterin
Rathausplatz 1 | 16761 Hennigsdorf
- Telefon: (03302) 877163
- E-Mail: mmeyer@hennigsdorf.de