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Schöffenwahl 2023

Nach Ablauf der fünfjährigen Amtsperiode steht 2023 die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Schöffinnen und Schöffen) für die Amtszeit bis 2028 an.

Die Stadt Hennigsdorf sucht geeignete und an der Übernahme des Ehrenamtes interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Vertreterinnen und Vertreter an der Rechtsprechung in Strafsachen am Amtsgericht Oranienburg und Landgericht Neuruppin teilnehmen. 

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen.

Die Bewerbung für die Schöffenwahl 2023 ist bereits geschlossen. Vielen Dank für das rege Interesse und die zahlreichen Bewerbungen! 

Gesucht: Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnsitz in der Stadt Hennigsdorf, die zum 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind!

  • Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
  • Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
  • Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Diese Lebenserfahrung kann aus beruflicher und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.
  • Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.
  • Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen Schöffinnen und Schöffen kann niemand verurteilt werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen zur Berufung zur ehrenamtlichen Richterin und zum ehrenamtlichen Richter erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, werden aufgerufen, sich bis zum 31. März 2023zu bewerben. Die Stadt Hennigsdorf stellt eine Vorschlagsliste auf. Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Stadt Hennigsdorf für das Amt der Erwachsenenschöffindes bzw. des Erwachsenenschöffen oder bei dem zuständigen Jugendamt Ihres Landkreises (Amtsgericht Oranienburg) für das Amt der Jugendschöffin bzw. des Jugendschöffens zu bewerben oder sich vorschlagen zu lassen. 

Ausschlusskriterien

Vom Amt der/s ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen,
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern können nicht berufen werden:

  • Mitglieder des Bundes Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig betreiben,
  • Religionsdienerinnen und -diener.

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