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Neue Regelung greift ab sofort

Datum: 28.01.2022

Mit der Gefahrenabwehr bei Wildtieren beauftragt die Stadt sieben ehrenamtliche Jägerinnen und Jäger

Verendete oder verletzte Tiere am Straßenrand, Wildtiere in Haus und Garten – die Stadtjagd in Hennigsdorf zur Gefahrenabwehr wird ab sofort neu geregelt und ist als Angebot an alle Grundstückseigner zu verstehen, wie Fachbereichsleiterin Bürgerdienste, Monique Meyer, informiert. Liegt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Wildtiere vor, so ist die Ordnungsbehörde in der Pflicht, diese zu beseitigen. Stellt ein Wildtier zum Beispiel eine Gefahr für die Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer dar, sollten Betroffene die Stadt umgehend verständigen. So kann es zu gefährlichen Begegnungen mit Tieren aus dem Wald kommen oder auch angefahrenes Wild zur Gefahr für die Allgemeinheit werden.

Aber auch Waschbären oder eine Rotte Wildschweine sind als ständige „Hausgäste“ oftmals ein Problem. Sieben ehrenamtliche Jägerinnen und Jäger folgen nun der Bitte der Ordnungsbehörde und bemühen sich in diesen Fällen um eine Lösung. Das kann das Aufstellen von Fallen sein, die Beratung betroffener Einwohner in der Sache oder der finale Abschuss eines wild gewordenen Tieres außerhalb des Waldes. Welche Lösung sich anbietet, wird immer im Einzelfall entschieden, betont Monique Meyer. Auch die fachgerechte Entsorgung von Kadavern, die im Stadtgebiet aufgefunden werden, gehört dazu. So komme im Zuge der Afrikanischen Schweinepest der fachlichen Begutachtung toter Wildschweine eine besondere Bedeutung zu.

Jährlich kommt es in Hennigsdorf durchschnittlich zu zehn Fällen der Gefahrenabwehr von Wildtieren. Weitere zehn Meldungen gehen jährlich über Raubwild, wie Waschbär, Fuchs und Marder ein, in denen eine Fallenjagd das richtige Mittel sein kann, um den Schädlingen Herr zu werden. Zuletzt haben sich Füchse in Oberhavel stark vermehrt. Viele verlieren jede Scheu.

Um künftig die Fallenjagd auch auf Wunsch auf Privatflächen ohne bürokratischen Aufwand zu ermöglichen, übernimmt die Stadtverwaltung das Genehmigungsverfahren dafür bei der Unteren Jagdbehörde. Damit lässt sich dann der Stadtjäger mit der Aufgabe betrauen. Die Stadt, der Fachdienst Allgemeine Ordnung und Gewerbe, vermittelt dazu gern den Kontakt. Außerdem werden als zusätzliche Dienstleistung die Entsorgungskosten für die durch Fallenjagd angefallenen toten Tiere übernommen.

Wer im Einzelfall Hilfe benötigt, der kann im Rathaus Hennigsdorf unter Telefonnummer 03302 877156 jederzeit beim Fachdienst Ordnung und Gewerbe anrufen. Im Notfall hilft auch die Polizei weiter. Diese kann auch außerhalb der regulären Dienstzeiten der Stadtverwaltung an die Ordnungsbehörde und damit an die ehrenamtlichen Stadtjäger vermitteln.