Leinenpflicht im Stadtgebiet bleibt
Ab dem 1. April 2025 gilt in Hennigsdorf eine geänderte Ordnungsbehördliche Verordnung - kurz Stadtordnung. Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, die Leinenpflicht für alle kleinen und großen Vierbeiner im Stadtgebiet aufrechtzuerhalten. Doch es gibt Lockerungen - die Leine muss nicht mehr zwei Meter lang sein, sondern darf dem Tier mehr Freiraum zugestehen.
Dazu heißt es in Paragraf 14 der Stadtordnung unter dem Kapitel Leinenpflicht und Mitnahmeverbot für Hunde: "Wer einen Hund im öffentlichen Raum führt, ist verpflichtet, diesen so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden (generelle Leinenpflicht). Die Leine muss reißfest sein und ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglichen."
Freilaufen können die Hunde in den Auslaufgebieten, die ausgewiesen sind. Dazu finden sich alle Hinweise auf der Website der Stadt Hennigsdorf.