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Bücher ausleihen mit Termin

Datum: 08.03.2021

Endlich können Bücher, Zeitschriften und digitale Medien in Hennigsdorf wieder vor Ort in der Stadtbibliothek ausgeliehen werden. Auf Grundlage der aktuell geltenden Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 6. März 2021 ist eine Medienausleihe nach vorheriger Terminvereinbarung ab dem 8. März 2021 wieder möglich. Die Termine werden im 15-Minutentakt vergeben und müssen vorab telefonisch unter 03302/ 877 400 oder per E-Mail an stadtbibliothek@hennigsdorf.de mit den Mitarbeiter*innen der Stadtbibliothek vereinbart werden.

Der gesteuerte Zutritt in die Bibliothek erfolgt einzeln oder haushaltsweise innerhalb des beschränkten Zeitfensters unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend für den Besuch der städtischen Einrichtung.

Selbstverständlich besteht auch weiterhin der automatische Verlängerungsservice für alle Medien sowie ein eingeschränkter Betrieb zu den bekannten Zeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:00 - 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr.

Innerhalb der Woche – also jeweils Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr und Donnerstag von 10.00 bis 16.00 Uhr öffnet ebenfalls mit Terminanmeldung und unter Beachtung der AHA-Regeln auch wieder die „Stadtgeschichtliche Ausstellung“ im Alten Rathaus. Sonntags bleibt die Ausstellung allerdings noch geschlossen.
Hintergrund ist, dass unter normalen Bedingungen ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger die Ausstellung betreuen. Derzeit wird die Öffnung aber ausschließlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtarchives abgesichert.

Termine können ab sofort unter 03302/877312 oder akaprol-gebhardt@hennigsdorf.de vereinbart werden.

Die Öffnung des Grenzturms in Nieder Neuendorf mit seiner Ausstellung zu den Jahrzehnten des geteilten Deutschlands wird vorbereitet. Öffnungstermin wäre auch in diesem Jahr zu den Osterfeiertagen. Die abschließende Entscheidung zu diesem touristischen Anziehungspunkt ist aber noch nicht gefallen, sie wird Ende März getroffen. Hintergrund ist hier auch, dass die derzeit gültige Eindämmungsverordnung mit Ablauf des 28. März außer Kraft tritt.