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Hygieneregeln am Wahltag

Datum: 16.09.2021

Einhalten der Corona-Hygieneregeln am Bundestags-Wahltag 26. September 2021 in Hennigsdorf

Wenn am Sonntag, 26. September 2021, die Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in die für sie gültigen Hennigsdorfer Wahllokale zur Bundestagswahl gehen, sollten Sie mehr Zeit mitbringen als sonst üblich. Denn die Wahlvorstände vor Ort achten auf das Einhalten der aktuell gültigen Hygieneregeln. Deshalb kann es zu Wartezeiten vor den Lokalen kommen. Die Wahlvorstände wurden im Vorfeld eingehend geschult. Es gelten die Empfehlungen des Bundeswahlleiters und die Umgangsverordnung des Landes Brandenburg.

Insbesondere, darauf verweist Wahlleiterin Jutta Benesch, ist das Tragen einer medizinischen Maske in den Wahlgebäuden und Wahllokalen verpflichtend vorgeschrieben. Sollte jemand die Maske nicht dabeihaben, steht eine kleine Reserve in den jeweiligen Wahllokalen bereit. Wer entsprechend § 4 Absatz 4 Nummer 3 der Umgangsverordnung (3. SARS-CoV-2-UmgV) vom Tragen einer medizinischen Maske befreit ist, muss dies schriftlich dem Wahlvorstand nachweisen.

Die Größe der Wahllokale ist außerdem maßgeblich dafür, wie viele Personen sich zeitgleich in einem Raum aufhalten dürfen. Es ist davon auszugehen, dass so viele zeitgleich in einem Raum anwesend sein dürfen, wie es Wahlkabinen gibt, und Wahlberechtigte parallel vom Wahlvorstand betreut werden können. Daher wird im Voraus um Verständnis und Geduld gebeten, falls sich gelegentlich Warteschlangen vor den Wahlräumen bilden sollten. Gekennzeichnete Wege sind bitte ebenso wie Abstände in den Wahlräumen einzuhalten. Es gilt generell ein Mindestabstand von 1,5 Metern.