Inhalt

Wahlen 2025

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen einer Demokratie. Es gehört zu den politischen Grundrechten und stellt eine wichtige Form demokratischer Kontrolle dar. Bei Wahlen übertragen die Wahlberechtigten ihre Macht, politische Entscheidungen zu treffen, für einen bestimmten Zeitraum stellvertretend an die von ihnen gewählten Vertreter (repräsentative Demokratie).

Es werden für den Bundestag jeweils über die Erststimme ein Kandiatin bzw. eine Kandidat und über die Zweitstimme eine Partei oder politische Vereinigung gewählt. Wahlberechtigt sind Deutsche ab 18 Jahren.

In Hennigsdorf wird es wieder 22 Urnenwahlbezirke und 6 Briefwahlbezirke geben. Für diese Wahllokale suchen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Wahlbehörde der Stadt Hennigsdorf ruft deshalb die Bürgerinnen und Bürger auf, sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu bewerben. Die reibungslose, sorgfältige und erfolgreiche Durchführung von Wahlen hängt zu einem Großteil von dem Einsatz ehrenamtlicher Helfenden ab, die bereit sind in ihrer Freizeit, das demokratische Grundrecht auf allgemeine, freie und geheime Wahlen zu sichern.

Es werden 22 Wahlvorstände mit je 8 Mitgliedern und 6 Briefwahlvorstände mit je 8 Mitgliedern gebildet. Je ein Wahlvorstand wird in einem der 22 Wahllokale im Stadtgebiet eingesetzt. Die 6 Briefwahlvorstände treten im Rathaus  zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses zusammen. Für das Ehrenamt als Wahlhelfende wird ein Erfrischungsgeld bzw. eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe ausgezahlt:

  • Wahlvorstehende: 70 €
  • stellv. Wahlvorstehende: 65 €
  • Schriftführende: 60 €
  • stellv. Schriftführende: 55 €
  • Beisitzer: 50 €

Interesse geweckt?

Bewerben Sie sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer (Mindestalter 18 Jahre)!

Zur Online-Bewerbung