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Zum Beantworten von Fragen aufgerufen

Datum: 05.01.2026
Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Hennigsdorf soll ab April 2026 gelten

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Mietspiegels 2026 für die Stadt Hennigsdorf werden Anfang Januar 2026 Fragebögen an eine Anzahl an Mietern in der Stadt verschickt, die nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister gezogen werden. Diese erhalten ein Schreiben von der Stadt mit Fragen nach dem Mietpreis, der Wohnungsgröße und der Ausstattung der Wohnung.

Parallel dazu liefern auch die Vermietergesellschaften in Hennigsdorf Datensätze dazu. Alles fließt dann ein in den neuen Mietspiegel der Stadt Hennigsdorf, der ab April 2026 möglichst in Kraft treten soll.

Die Fragebögen können im beigelegten Freiumschlag zurück an die Stadtverwaltung Hennigsdorf gesandt oder dort persönlich abgegeben werden. Außerdem können die Befragten auch online an der Befragung teilnehmen. Für die Teilnahme an der Umfrage besteht mittlerweile eine gesetzliche Verpflichtung (EGBGB Art. 238 § 2).

Denn umso mehr Fragebögen beantwortet werden, umso höher ist die Aussagekraft des Mietspiegels 2026. Er soll Auskunft über die aktuell üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage geben, die als „ortsübliche Vergleichsmiete“ für Neuvermietungen interessant sind. Erkennen ihn die Interessenvertreter der Mieterinnen wie Mieter sowie Vermieter und Stadt an, gilt das Zahlenwerk als qualifizierter Mietspiegel. 

Der Fragebogen soll möglichst innerhalb von zwei Wochen zurückgesandt werden.