Inhalt

Wilhelm Busse

 

Zum Schicksal von Wilhelm Busse

Die Zeugen Jehovas zählten zwischen 1933 und 1945 und später in der DDR zu den härtesten verfolgten Minderheiten. Als erste Glaubensgemeinschaft wurden sie bereits im April 1933 nach und nach verboten. Mehr als 12.000 Zeugen Jehovas waren von den Verfolgungsmaßnahmen der Nationalsozialisten unmittelbar betroffen. Dazu zählten weit über 10.000 Verhaftete. Als KZ-Häftlinge mit dem „Lila Winkel“ bildete sie eine eigene Häftlingskategorie und wurden zum besonderen Hassobjekt der SS. Trotz systematischem Terror vermochten die Nazis den Widerstand nicht zu brechen. Nur wenige von ihnen unterschrieben eine „Verpflichtungserklärung“, die ihnen bei Lossagung von ihrem Glauben unter bestimmten Bedingungen die Entlassung aus dem KZ in Aussicht stellte.

Klara und Wilhelm Busse lebten seit den 1920er Jahren in Hennigsdorf. Das Paar hatte sich im letzten Kriegsjahr 1918 trauen lassen. Im Juni 1920 kam Tochter Gerda zur Welt. Im Jahr 1923 traten sie aus der evangelischen Kirche aus und schlossen sich den Zeugen Jehovas an. Mit der Glaubensgemeinschaft trafen sie sich oft in einem Raum der Gaststätte „Gambrinus“. Im Jahr 1935 wurde Wilhelm Busse verhaftet und zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, die er bis April 1936 absaß. Nur wenige Monate später kam die Gestapo in die Wohnung, um Busse erneut festzunehmen. In der Verhandlung im Januar 1937 wurde ihm der Besitz des „Wachturms“ zur Last gelegt und er wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die er in der Haftanstalt Berlin-Tegel verbüßte.

Als Tochter Gerda ihn aus dem Gefängnis zum Entlassungstermin abholen wollte, wartete sie vergeblich. Vom Pförtner erfuhr sie nur, dass ihr Vater von der Gestapo abgeholt worden war. Ein Dreivierteljahr wusste die Familie nicht, wo der Familienvater geblieben war und ob er überhaupt noch lebte.

Weil Wilhelm Busse keine Verpflichtungserklärung abgegeben hatte und der Glaubensgemeinschaft nicht abschwor, kam er im April 1938 unmittelbar nach seiner Haftentlassung in das KZ Sachsenhausen. Von dort erhielt die Familie nach neun Monaten bangen Wartens endlich eine Karte und damit ein Lebenszeichen.

Im Juli 1940 wurde auch seine Frau Klara Busse verhaftet. Nach der Verbüßung einer Haftstrafe kam sie zunächst in das KZ Ravensbrück, später nach Auschwitz. Auch Klara Busse verweigert die Unterschrift und blieb ihrer Glaubenslehre treu. Die Tochter erhielt im Januar 1943 die Mitteilung, dass die Mutter angeblich an einem Gehirnschlag verstorben war. Man geht davon aus, dass Klara Busse infolge von medizinischen Versuchen verstorben ist.

Wilhelm Busse blieb bis zum Kriegsende im KZ Sachsenhausen und überlebte den Todesmarsch von dort nach Schwerin. Ende des Jahres 1945 kamen Vater und Tochter wieder in Hennigsdorf zusammen.

Doch auch im neugegründeten Staat DDR gehörten Zeugen Jehovas zu den am härtesten Verfolgten Minderheiten. Im Jahr 1950 wurde Wilhelm Busse erneut verhaftet und zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach 5 ½ Jahren Gefängnis in der Haftanstalt Brandenburg-Görden verstarb er dort unter den schweren Haftbedingungen im Alter von 69 Jahren an einem Hirnschlag. 

 

Der „Stolperstein“ wurde in Hennigsdorf in der Berliner Straße 18 neben dem Stolperstein für seine Frau Klara Busse verlegt. Die Patenschaft für den „Stolperstein“ von Frau Klara Busse hat die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas aus Hennigsdorf.

  Zurück zur Übersicht