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Schiedsstelle Nord sucht neuen Schlichtenden

Datum: 04.02.2025

Nachbarschaftsstreit oder Auseinandersetzungen im Wohngebiet auf gütlichem Wege händelbar

Oftmals entbrennt an Kleinigkeiten eine Diskussion, die in einem handfesten Nachbarschaftsstreit enden kann. Um das zu verhindern, gütliche Einigungen oder Kompromisse zu finden, mit denen alle Beteiligten gut leben können, gibt es die Schiedsstellen. Die Schiedsfrau Kerstin Gröbe betreut eine der zwei Schiedsstellen in Hennigsdorf und hält regelmäßig Sprechstunden ab. Nun wird auch Ersatz für die Schiedsstelle Nord gesucht.

Denn auch über Fälle im Gebiet Nord und nördlichen Stadtteil wird regelmäßig verhandelt. Deshalb wird für diesen Bereich nach einer Schiedsperson gesucht. Diese sollte ab dem 1. September dieses Jahres bis zum 31. August 2030 bereitstehen und ihr Herzblut in außergerichtliche Verfahren legen, um Streit unter Nachbarn zu schlichten. Dazu braucht es aber einige Fähigkeiten.

Neben einigem Verhandlungsgeschick sollte die Schiedsperson sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien auftreten und agieren können. Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich und wird durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für eine fünfjährige Amtszeit ab dem 1. September 2025 legitimiert. Die Berufung und Verpflichtung geschieht anschließend durch die Leitung des Amtsgerichtes Oranienburg, die auch fachlich den Schiedspersonen zur Seite steht.

Die Schiedsstelle ist eine außergerichtliche Instanz, die sowohl bei strafrechtlichen Vorfällen als auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten zum Einsatz kommt. Häufig ist sie sogar verpflichtende Vorinstanz, ehe es zu gerichtlichen erstinstanzlichen Verfahren kommt. Bei Fällen von Körperverletzung den Täter-Opfer-Ausgleich zu führen, bei Bedrohung und Beleidigung ebenso wie Sachbeschädigung oder vermögensrechtlichem Streit zu vermitteln, gehört zu den Aufgaben.

Ziel der Schiedspersonen sollte es dabei sein, mit Verhandlungsgeschick eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen, die durch einen schriftlichen Vergleich für die Parteien verbindlich gilt. Eine Vorbildung in rechtlichen Angelegenheiten ist nicht nötig. Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Sachverstand helfen ebenso weiter, wenn es knifflig wird.

Die Stadt Hennigsdorf unterstützt ihre Schiedspersonen mit kostenfreien Fortbildungen und einer monatlichen Aufwandsentschädigung von derzeit 125 Euro. Wer Interesse an der Mitarbeit in der Schiedsstelle Nord hat, muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und ständig in Hennigsdorf leben. Die Interessierten sollten sich bis zum 31. März 2025 schriftlich bewerben und ihren Lebenslauf beifügen an: Stadt Hennigsdorf, Fachbereich Bürgerdienste, Fachbereichsleiterin Frau Meyer, Rathausplatz 1, 16761 Hennigsdorf.