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Geflügelpest: Jetzt gilt eine Stallpflicht in Oberhavel 

Datum: 29.10.2025
Halter müssen Tiere einstallen / Tausende tote Kraniche im Rhinluch

Sowohl bei Wildvögeln als auch in einer Geflügelhaltung im Landkreis Oberhavel hat sich der Verdacht auf Aviäre Influenza oder Vogelgrippe oder Geflügelpest bestätigt. Drüber informiert der Landkreis Oberhavel mit. Seit dem 17.Oktober wurden im Landkreis tote Kraniche gefunden. Tausende sind es inzwischen rund um die Teichlandschaft in Linum im Oberen Rhinluch und im ganzen Land. Auch zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe von Kremmen bis Neuholland haben infizierte Tiere und Bestände töten müssen. Nun hat der Landkreis eine generelle Stallfplicht für Geflügel verhängt. Die Allgemeinverfügung wurde entsprechend verändert.

Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln und anderes Geflügel müssen zum Schutz vor der Geflügelpest ab sofort im gesamten Landkreis Oberhavel in Ställen gehalten werden. So soll verhindert werden, dass der Erreger H5N1, dem in den vergangenen Tagen viele Wildvögel zum Opfer gefallen sind, Hausgeflügelbestände befällt.

In der geänderten Allgemeinverfügung wird die Stallpflicht für Geflügel nun auf den gesamten Landkreis ausgeweitet, heißt es in einer Mitteilung. „Die Tiere aus Hobbyhaltungen und von Betrieben, deren wirtschaftliche Existenz davon abhängt, wollen wir so gut wie möglich schützen“, sagt die für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Dezernentin Nancy Klatt. „Da sich der Erreger immer weiter ausbreitet, ist die Stallpflicht unumgänglich. Hausgeflügel darf nicht mit Wildvögeln und deren Exkrementen in Kontakt kommen, um gesund zu bleiben.“

Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer schützenden Abdeckung untergebracht werden. Außerdem muss es die Möglichkeit geben, Hände und Kleidungsstücke zu desinfizieren. Futter und Wasser sollten ebenso wie Einstreu und Gegenstände für die Stallpflege unzugänglich für Wildvögel sein. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind in Oberhavel bis auf Weiteres untersagt.

Der Landkreis hat ab sofort ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um die Geflügelpest geschaltet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes sind unter 03301 601-6230 zu erreichen. Alle Informationen sowie die Empfehlungen des Landes Brandenburg für Geflügelhaltungen sind außerdem unter www.oberhavel.de/geflügelpest zu finden.

Die Geflügelpest ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Die Viren treten in zwei Varianten und verschiedenen Subtypen auf, die unterschiedlich gefährlich sind, heißt es in einer Mitteilung. In Geflügelbeständen kann die Geflügelpest schnell zur Epidemie werden. „Wichtigstes Ziel ist, Geflügel in den Betrieben zu schützen. Dazu müssen alle Geflügelhalter Hygiene, Reinigung und Desinfektion besonders streng beachten. So verhindern wir, dass sich die vermuteten Viren weiter ausbreiten und Betriebe wirtschaftlichen Schaden nehmen“, sagt Nancy Klatt, Kreis-Dezernentin für Verbraucherschutz.

Eine Übertragung des Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier erfolgen. Beispielsweise können Wildvögel das Virus über große Entfernungen verschleppen. Aber auch über die Luft oder indirekt, etwa über Kleidung, Schuhe, Hände, Fahrzeuge, Futter oder Transportkisten kann sich das Virus verbreiten. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln sollte unterbunden werden. Halter müssen den Zugang zu Futter, Einstreu und weiteren Gegenständen für Wildvögel verhindern. Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Kranke oder verendete Vögel und Wildvögel sollten nicht berührt werden. Sie sind umgehend dem Veterinäramt in Oranienburg zu melden. Und zwar unter der E-Mail Gefluegelpest@oberhavel.de. Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot sind augenfällig. Bei Hühnern verringert sich die Legeleistung deutlich. Sollten Geflügelhalterinnen und -halter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises zu melden.

Geflügelhalter, die ihren Tierbestand noch nicht beim Landkreis Oberhavel angemeldet haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Das Antragsformular zur Anzeige einer Tierhaltung ist auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel zu finden. Weitere Informationen und Empfehlungen finden sich auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Instituts. Es wird darum gebeten, Totfunde von Wasser-/Greif- und Schreitvögeln liegen zu lassen und dem Veterinäramt unter Angabe der Koordinaten oder eines Screenshots von Google Maps den Standort per E-Mail an Gefluegelpest@oberhavel.de zu melden. Auch der Name des Meldenden und eine Telefonnummer sollten hinterlassen werden, ebenso Angaben zur Tierart.