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Winterzeit bringt Stadtservice zum Schwitzen

Datum: 08.01.2026

Beräumt wird nach Prioritätenliste / Grundstückseigentümer haben auch Pflichten

Aktuell bietet das Winterwetter viel Abwechslung – und auch in den bevorstehenden Tagen wird so manches Ungemach schon angekündigt. Seit Weihnachten sind die 43 Mitarbeitenden mit 27 Fahrzeugen der Stadtservice Hennigsdorf GmbH unermüdlich im Einsatz, um entsprechend der Prioritätenliste – Hauptverkehrsstraße und wichtige Verbindungswege zuerst – Schnee zu schieben oder zu streuen.

So kamen zuletzt 150 Kubikmeter Streusalz und 330 Kubikmeter Blähton auf die Hennigsdorfer Straßen und Gehwege. Teilweise 16 Stunden lang rollten die Fahrzeuge, so zum Beispiel am 3. Januar. Vor allem bei Neuschnee wird Streugut auch wieder zugeschneit, die Schneepflüge fahren auch zwischendurch. Gegenseitiges Verständnis ist da gefragt. Mängel, die von Anrainern gemeldet werden, werden nach und nach bearbeitet, verspricht Thomas Weidner, Geschäftsführer der Stadtservice Hennigsdorf GmbH. Aber manches dauert eben.

Streugut wurde längst von zahlreichen Kommunen nachgeordert, auch von Hennigsdorf. Doch auch Logistikunternehmen rollen über Straßen und sind wetterabhängig. Lieferengpässe könnten entstehen, insbesondere bei langanhaltenden Kälteperioden, warnt der Fachmann. Doch noch ist alles im Lot. Dennoch erinnert die Stadtverwaltung aus gegebenem Anlass an die gültige Straßenreinigungssatzung.

Demnach sind Grundstückseigentümer mit Anliegerpflicht verpflichtet, eine Winterdienst-Firma zu beauftragen oder selbst zu Schippe und Streugut zu greifen. Besonders dem Freihalten von Entwässerungsschächten kommt große Bedeutung zu. Sonst kann das Schmelzwasser später nicht ablaufen und verwandelt zudem Pfützen in gefährliche Eisflächen. Auch sollte der Schnee auf den Grundstücken verbleiben und nicht auf die Straße zurückgeschoben werden. An Überwegen ist besonders darauf zu achten, dass diese frei bleiben.

Verschmutzter Schnee, durchsetzt von Salz oder Sand, sollte außerdem nicht auf Baumwurzeln im Straßengrün gelangen. Das schädigt die Pflanzen und sorgt im schlechtesten Fall für das Erkranken der Bäume. 

76 Kilometer Straße und 80 Kilometer Gehwege liegen in der städtischen Räumpflicht. Landesstraßen werden von der Straßenmeisterei beauftragt. Die Übersicht aller Straßen und Gehwege nach Prioritäten ist der Straßenreinigungsgebührensatzung zu entnehmen.