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Ihr Urteil ist gefragt: Hennigsdorf sucht Schöffen

Datum: 18.01.2023

Bewerbungsperiode für ehrenamtliche Richterinnen und Richter beginnt / Infoveranstaltung am 26. Januar

Rechtsprechen ohne Jura-Studium, nur per Lebenserfahrung und Urteilsvermögen – ab sofort werden wieder Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Das Rathaus bittet interessierte Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer, sich für das spannende Ehrenamt zu bewerben.

Zu den Aufgaben gehört es, als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen am Amtsgericht Oranienburg und Landgericht Neuruppin teilzunehmen.

Schöffin oder Schöffe zu werden, bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Sie sind mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern beim Stimmgewicht gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Dreiergremium vor Gericht erforderlich.

Es werden ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Lebenserfahrung aus beruflichem oder gesellschaftlichem Engagement und Unparteilichkeit, jedoch keine juristischen Vorkenntnisse erwartet.

Wer kann sich bewerben?

Wählbar sind in Hennigsdorf wohnende deutsche Staatsangehörige, die am Stichtag 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Das Schöffensystem in Deutschland soll die Entscheidungen der Gerichte und das Justizsystem für die Öffentlichkeit insgesamt transparenter und nachvollziehbarer machen.

Wer Interesse hat, kann sich bis zum 31. März 2023 schriftlich mit entsprechendem Bewerbungsformular bei der Wahlbehörde, Rathausplatz 1 in 16761 Hennigsdorf oder direkt online über die städtische Internetseite www.hennigsdorf.de/wahlen melden.

Die Stadt Hennigsdorf stellt aus den Bewerbungen eine Vorschlagsliste auf. Die Stadtverordnetenversammlung schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffinnen und –schöffen.

Unterrichtsangebot

Elementare Musikpädagogik

(für Kinder von 0 - 6 Jahren)

 

Instrumentenkarussell (für Vorschul- und Grundschulkinder)

 

Instrumentalunterricht & Tanzen

 

Orchester & Ensembles

Zum Unterrichtsangebot

Veranstaltungen

Über uns


Die städtische Musikschule hat sich bis heute zu einer kommunalen Einrichtung im Stadtklubhaus Hennigsdorf mit über 1.367 Schülern in 521 Wochenstunden und 45 Lehrkräften entwickelt. Neben dem Instrumental- und Gesangsunterricht liegt der Schwerpunkt mit 509 Kindern im frühkindlichen, musikalischen Bereich und der nahtlosen Weiterführung des elementaren Musikunterrichts im Grundschulbereich.

Ein weiterer Schwerpunkt, der zunehmend die musikalisch-kulturelle Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht, ist die Kooperation mit Kitas und Schulen. Hier wurden im Jahr 2016 über 680 Kinder unterrichtet. Über 29 % aller Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 20 Jahren aus Hennigsdorf haben die Musikschule 2016 besucht. Die Musikschule Hennigsdorf sieht ihren Auftrag darin, den Zugang zur musikalischen Bildung für alle Menschen zu öffnen.

Kontakt

Musikschule Hennigsdorf

Leitung: Ronny Heinrich
Edisonstraße 1 | 16761 Hennigsdorf

Telefon: (03302) 802922
E-Mail: musikschule@hennigsdorf.de

Sprechzeiten

Montag - Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

09:00 - 14:00 Uhr