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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Hennigsdorf ist bemüht, die genannte Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hennigsdorf.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BbgBITV bzw. der WCAG 2.1 AA vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige Bedienelemente (z.B. Tasten, das Menü) sind nicht ausreichend im Quellcode beschriftet. Dies stellt z.B. ein Problem für Screenreader-Nutzende und die Sprachsteuerung dar.
  • Beim Modul Verkehrsinformationen sind Inhalte nicht korrekt im Code strukturiert. Dies stellt z.B. ein Problem für Screenreader-Nutzende dar.
  • Bei Formularen ist keine Autocomplete-Angabe hinterlegt. Das erschwert die Eingabe personenbezogener Angaben wie Name, Geburtsdatum, Adresse.
  • Der Farbkontrast in der Fußzeile, in der Navigation und einigen Inhaltselementen ist nicht ausreichend. Dies betrifft auch die Gestaltung des Fokus. Letzteres kann zu Problemen bei der Tastatursteuerung führen.
  • Bei der Vergrößerung der Ansicht auf 200 % werden zum Teil Texte abgeschnitten.
  • Die Seitentitel sind nicht überall aussagekräftig.
  • Einige interaktive Komponenten (z.B. die Bildergalerie) sind im Code nicht standardkonform aufgebaut. Dies erschwert die Bedienung mit Screenreader.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.03.2020 erstellt.

Grundlage war eine Prüfung durch die Firma mindscreen. Der Test wurde als manueller Audit durch einen erfahrenen Tester nach den Kriterien der BITV bzw. EN 301 549 durchgeführt.

Barriere melden! Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Dann können Sie die Mängel gerne über unser Hinweis-Formular melden.


Sie können uns auch per Post oder Telefon kontaktieren:

Frau M. Richter-Herrmann

Stadt Hennigsdorf
Fachdienstleiterin

Rathausplatz 1 | 16761 Hennigsdorf

 
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.


Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit,Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Internet: msgiv.brandenburg.de
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de