Politik
Sie, als Bürgerinnen und Bürger wählen alle fünf Jahre Ihre politischen Vertreterinnen und Vertreter. Die Stadtverordnetenversammlung und der Bürgermeister vertreten Ihre Interessen.
Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der unterschiedlichen Parteien kümmern sich um alles, was in der Stadt Hennigsdorf zu entscheiden ist. Sie beschließen einen Haushaltsplan und stellen damit die Weichen für das jeweils kommende Jahr. Ob Hennigsdorf seine Schulen renovieren muss, Abwassergebühren erhöhen muss, ob ein neues Gewerbegebiet entstehen soll, damit Arbeitsplätze geschaffen werden können oder ob Vereine Geld für ihre Aktivitäten erhalten: darüber entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
In der Regel findet die Stadtverordnetenversammlung in einem Sechs-Wochen-Rhythmus statt. Im Rahmen der Einwohnerfragestunde haben Sie am Anfang jeder Sitzung die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen an die Politik und Verwaltung zu richten.
Natürlich kann nicht jede einzelne Angelegenheit direkt in der Stadtverordnetenversammlung besprochen werden. Aus diesem Grund treffen sich die ehrenamtlich tätigen Politikerinnen und Politiker regelmäßig in Fachausschüssen. Die Fachausschüsse und der Hauptausschuss tagen im Zwei-Wochen-Rhytmus. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind für die Stadtverwaltung bindend.
Die Termine der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse werden jährlich im Sitzungskalender geplant und mit der Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in den Schaukästen öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus werden der Sitzungskalender und die anstehende Tagesordnung hier eingestellt.
Die öffentlich gefassten Beschlüsse werden im Amtsblatt der Stadt Hennigsdorf bekannt gemacht und können im Büro der Stadtverordneten eingesehen werden.
Ausschüsse
Die Beschlüsse der SVV
Die Entscheidungen der Stadtverordneten werden in Beschlüssen gefasst. Das Amtsblatt fasst diese Beschlüsse zusammen und stellt es Ihnen zur Verfügung. Dafür schicken wir es an jeden Haushalt in der Stadt. Wenn Sie doch einmal ein Amtsblatt verpasst haben, können Sie es hier einsehen.
Amtliche Bekanntmachungen