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Regelwerk
Aus Gründen der Chancengleichheit für Ihre Ideen und Vorschläge wurden die folgenden Regeln ausgearbeitet (diese gelten ab 2024).
- Für die Projekte des Bürgerhaushaltes steht ein Budget von 150.000 Euro zur Verfügung.
- Das Ergebnis der Abstimmungsveranstaltung der Bürgerinnen und Bürgern ist als abschließend zu betrachten.
- Im Bürgerhaushalt können Vorschläge zu Investitionen und Aufwendungen vorgeschlagen werden. Diese sollen i.d.R. einer Vielzahl von Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfern zugänglich sein.
- Abstimmen können alle Einwohnenden der Stadt Hennigsdorf.
- Die Vorschläge müssen im Rahmen von 150.000 Euro umsetzbar sein und im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegen. Die Kosten eines Vorschlags dürfen 25.000 Euro nicht überschreiten.
- Vorschläge können nur nach Eröffnung des Bürgerhaushaltes am 01. August des Vorvorschlagjahres und bis zum jeweiligen Stichtag (31. Januar des Vorschlagjahres) eingereicht werden.
- Die Vorschläge dürfen nicht gegen geltendes Recht (z. B. Gesetze & Beschlüsse) verstoßen.
- Vorschläge, die im Rahmen von bestehenden Förderrichtlinien der Stadt förderfähig wären oder im Rahmen der institutionellen Förderung förderfähig sind, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden, um Doppelförderung auszuschließen.
- Wird das Budget des Bürgerhaushaltes nicht ausgeschöpft, ist eine Übertragung in die Folgejahre ausgeschlossen.
- Auf Dauer angelegte Projekte, die kontinuierliche Folgekosten nach sich ziehen, wie z. B. Personalstellen, Projekthonorare, Mieten oder die unverhältnismäßig hohe Unterhaltungskosten erfordern, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden.
- Bei wiederkehrenden Vorschlägen mit kulturrellem Veranstaltungscharakter wird die Stadtverwaltung dem FSK eine Empfehlungszwecks Positivliste aussprechen. Diese Empfehlung soll Erfahrungswerte gleicher durchgeführter Veranstaltungen beinhalten. Der FSK empfiehlt eine Belassung oder Streichung.
- Vorschläge, die lediglich auf monetären Zugewinn (z. B. Zuschüsse) ausgerichtet sind, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden.