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Bürgerbüro

  • Rathausplatz 1
    16761 Hennigsdorf

    • Fax: (03302) 877295

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  • Zusatztext Bürgerbüro

    Montag und Mittwoch: 08:00 - 15:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

     

    Online-Terminvereinbarung

    Hier können Sie als (zukünftige) Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer jetzt schnell und einfach einen Termin für diverse Dienstleistungen online buchen:

    ONLINE TERMINVERGABE


    Regelwerk

    Aus Gründen der Chancengleichheit für Ihre Ideen und Vorschläge wurden die folgenden Regeln ausgearbeitet (diese gelten ab 2024).

    • Für die Projekte des Bürgerhaushaltes steht ein Budget von 150.000 Euro zur Verfügung.

    • Das Ergebnis der Abstimmungsveranstaltung der Bürgerinnen und Bürgern ist als abschließend zu betrachten.

    • Im Bürgerhaushalt können Vorschläge zu Investitionen und Aufwendungen vorgeschlagen werden. Diese sollen i.d.R. einer Vielzahl von Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfern zugänglich sein. 

    • Abstimmen können alle Einwohnenden der Stadt Hennigsdorf.

    • Die Vorschläge müssen im Rahmen von 150.000 Euro umsetzbar sein und im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegen. Die Kosten eines Vorschlags dürfen 25.000 Euro nicht überschreiten.

    • Vorschläge können nur nach Eröffnung des Bürgerhaushaltes am 01. August des Vorvorschlagjahres und bis zum jeweiligen Stichtag (31. Januar des Vorschlagjahres) eingereicht werden.

    • Die Vorschläge dürfen nicht gegen geltendes Recht (z. B. Gesetze & Beschlüsse) verstoßen.

    • Vorschläge, die im Rahmen von bestehenden Förderrichtlinien der Stadt förderfähig wären oder im Rahmen der institutionellen Förderung förderfähig sind, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden, um Doppelförderung auszuschließen.

    • Wird das Budget des Bürgerhaushaltes nicht ausgeschöpft, ist eine Übertragung in die Folgejahre ausgeschlossen.

    •   Auf Dauer angelegte Projekte, die kontinuierliche Folgekosten nach sich ziehen, wie z. B. Personalstellen, Projekthonorare, Mieten oder die unverhältnismäßig hohe Unterhaltungskosten erfordern, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden.

    •   Bei wiederkehrenden Vorschlägen mit kulturrellem Veranstaltungscharakter wird die Stadtverwaltung dem FSK eine Empfehlungszwecks Positivliste aussprechen. Diese Empfehlung soll Erfahrungswerte gleicher durchgeführter Veranstaltungen beinhalten. Der FSK empfiehlt eine Belassung oder Streichung.

    •   Vorschläge, die lediglich auf monetären Zugewinn (z. B. Zuschüsse) ausgerichtet sind, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden.

     

     

    Liste der Vorschläge

    Liste der Vorschläge

    Rückblick

    Gewinnerliste