Werbeanlagen
Sie möchten eine Werbeanlage oder einen Werbeträger im Stadtgebiet Hennigsdorf errichten? Dabei sind die Bestimmungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hennigsdorf über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Stadtordnung) zu beachten.
Werbeanlagen mit einer Größe von mehr als 2,5 m² dürfen grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung errichtet werden. Kleinere Werbeanlagen sind in der Regel genehmigungsfrei. Unabhängig davon sind Werbeanlagen ausschließlich unmittelbar an der Stätte der Leistung zulässig.
Um mögliche Anforderungen und Rahmenbedingungen frühzeitig zu klären, wird empfohlen, sich bereits vor der Planung oder Errichtung einer Werbeanlage durch den Fachdienst Stadtplanung beraten zu lassen.
Sofern es sich um Kurzzeitwerbung, um das Anmieten von Großwerbeflächen, oder die Beantragung von Sondernutzung geht, finden Sie hier die entsprechenden Informationen und Kontaktpersonen beim zuständigen Ordnungsamt.