In der Stadt Hennigsdorf werden in 8 Kindertagesstätten und 4 Horten Plätze für die Betreuung von Kindern vorgehalten. Die Horte und 6 der Kitas sind kommunale Tageseinrichtungen, die durch die Stadt Hennigsdorf betrieben werden. Daneben gibt es 2 Kitas in freier Trägerschaft: die Katholische Kindertagesstätte „Zu den heiligen Schutzengeln“ und die Kita „Am Waldspielplatz“.
Alle Kindereinrichtungen haben nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) des Landes Brandenburg einen Bildungs-, Betreuungs-, Erziehungs- und Versorgungsauftrag. Doch wie funktioniert das?
Kinder sind von Natur aus neugierig. Sie wollen Neues entdecken, sich ausprobieren und immer selbstständiger werden. Das fängt bei den ganz Kleinen damit an, dass sie ihre Umwelt immer bewusster wahrnehmen, laufen und sprechen lernen, anfangs einen Ball fangen und später einen Stift halten können. Sie lernen sich zu konzentrieren, sich mit anderen auszutauschen, selbst zu entscheiden und viele Dinge, im übertragenen wie im wörtlichen Sinne, zu schaffen.
Während der gesamten Kita- und Hortzeit werden die Kinder von staatlich anerkannten pädagogischen Fachkräften begleitet. Die Erzieherinnen und Erzieher begeistern die Kinder, fördern sie auf spielerische Weise und mit individuellen Angeboten. Entsprechend des Entwicklungsstandes und mit zunehmenden Alter gestalten und entscheiden die Kinder immer mehr selbst.
Im Hortalter werden die Entdeckungs- und Beteiligungsmöglichkeiten, einhergehend mit mehr Eigenverantwortung immer größer. Gruppenzusammengehörigkeit, Zeiteinteilung und Konfliktbewältigung rücken in den Focus. Erzieherinnen und Erzieher werden immer mehr zu Reflektierenden und Impulsgebern.
Damit alles gut funktioniert, sind die Fachkräfte im ständigen Austausch mit den Eltern. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und werden im Rahmen des Kommunalen Netzwerkes für Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung (KomNet QuaKi) fachlich und wissenschaftlich durch das Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung Vehlefanz (IFK) unterstützt.
Die Stadt Hennigsdorf trägt die Kosten der öffentlich geförderten Tagespflege und erhebt auf der Grundlage der Tagespflegesatzung die Kostenbeiträge der Personensorgeberechtigten für die Inanspruchnahme von Tagespflegeplätze sowie die Zuschüsse zur Mittagsversorgung. Die Befreiung entspricht den Regelungen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten-Plätzen.
Was ist Kindertagespflege und für wen ist sie geeignet?
eine alternative und gleichwertige Betreuungsform zur Kindertagesbetreuung
mit Bildungs-, Betreuungs-, Erziehungs- und Versorgungsauftrag nach dem Kita-Gesetz
besonders für Kleinstkinder unter 3 Jahren geeignet
Was sind die Vorteile dieser Betreuungsform?
teilweise familiennahe Betreuung
kleine Kindergruppen (max. bis zu 5 Kinder)
enge Bindung an Tagespflegeperson, Kontinuität in der Beziehung
Übersicht Kindertagespflegepersonen
Die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Kindertagesbetreuung unterstützen Hennigsdorfer Eltern bei der Vermittlung freier Plätze in öffentlich geförderter Tagespflege in der Stadt Hennigsdorf. Die Liste der Tagespflegepersonen finden Sie hier: Hennigsdorfer Kindertagespflegepersonen
KINDERTAGESPFLEGEPERSON WERDEN
Wer Kinder in öffentlich geförderter Tagespflege betreuen möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis, die durch den Landkreis Oberhavel erteilt wird.
Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis sind
persönliche und gesundheitliche Eignung
die Teilnahme an einem Grundqualifizierungskurs sowie einem Erste-Hilfe-Kurs bei Säuglingen und Kleinkindern
geeignete und kindegerechte Räume.
Kontakt
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