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Verkehrsplanung

Weniger Lärm, Tempo-30-Zonen, ein Konzept für Fußgänger und Radfahrer, bessere Bus- und Bahnverbindungen und die Führung des Autoverkehrs auf den Hauptstraßen.

Das hat die Stadtverordnetenversammlung mit der Verkehrsentwicklungsplanung 2010 beschlossen. Aber auch die Lärmminderungsplanung nahm in den letzten Jahren einen bedeutenden Stellenwert ein. Für die stark belasteten Hauptverkehrsstraßen hat die Stadt in den letzten Jahren sogenannte „Lärmaktionspläne“ erarbeitet, die Maßnahmen enthalten, die die Lärmbelastungen der Anwohner reduzieren sollen.

Im Zeitraum 2008-2010 wurden außerdem für fünf Wohngebiete Parkraumkonzepte bzw. Parkraumbewirtschaftungskonzepte erarbeitet.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.08.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, einen „Masterplan E-Mobilität“ für das Stadtgebiet Hennigsdorf zu erstellen. Der Masterplan E-Mobilität – Ladeinfrastruktur wurde am 15.06.2021 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

In den Handlungsempfehlungen des Masterplans E-Mobilität wurden Bedarfsräume und Standorte für die Errichtung von E-Ladesäulen ermittelt. Zudem wurde festgelegt, dass sowohl die Errichtung als auch der Betrieb der Ladesäuleninfrastruktur durch Dritte erfolgen sollte.
Die Umsetzung fand in zwei Phasen statt. In der 1. Phase bis 2023 wurden 18 Ladestationen und in der 2. Phase bis 2026 sollten weitere 17 Ladesäulen errichtet werden. Zusätzlich zu den öffentlichen Ladesäulen gibt es in Hennigsdorf noch weitere Ladesäulen im privaten Raum z. B. auf den Parkplätzen der Supermärkte.

Derzeit wird der Masterplan E-Mobilität evaluiert, um auf geänderte / gestiegene Anforderungen reagieren zu können. Masterplan E-Mobilität - Ladeinfrastruktur

Lärm ist unerwünschter Schall, der stören, gefährden, benachteiligen oder belästigen kann. Jeder Mensch empfindet Lärm anders. Starke Lärmeinwirkungen oder dauerhafter Lärm können sogar krank machen oder die Leistungsfähigkeit negativ beeinflussen, denn Lärm löst im Körper Stress aus. Die häufigste Lärmquelle ist der Straßenverkehr.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es erstmals einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerun. Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestelt

Seit dem Jahr 2005 ist auch die Stadt Hennigsdorf verpflichtet, für stark belastete Verkehrsstraßen Lärmaktionspläne zu entwickeln.  

Vierte rUNDE

Der Lärmaktionsplan der 4. Runde wurde am 14.10.2025 von den Stadtverordneten beschlossen. Die 2. Öffentlichkeitbeteiligung fand vom 14.07.2025 bis zum 18.08.2025 statt.

Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg:

 

Dritte Stufe

Der Lärmaktionsplan 2018 - 3. Stufe ist am 30.05.2018 durch die Stadtverordnetenversammlung zur öffentlichen Auslegung beschlossen worden. Die öffentliche Auslegung fand vom 11.06.2018 bis 12.07.2018 statt. Nach Abwägung aller eingegangenen Hinweise wurde nun der Plan  in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2018 vorgelegt und beschlossen.  

Anlagen zum Lärmaktionsplan 3. Stufe

 

Zweite Stufe

In der zweiten Stufe wurde ein Lärmaktionsplan für alle Straßenzüge mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV* 8.200 Kfz) erstellt (Lärmaktionsplan 2013, 2. Stufe). Der Beschluss über die Abwägung und den Lärmaktionsplan wurde am 11.09.2013 in der Stadtverordnetenversammlung gefasst.

Erste Stufe

Zunächst wurden in einer ersten Stufe bis 18. Juli 2008 alle Hauptverkehrsstraßen bzw. Autobahnen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr (DTV* - Durchschnittlicher Tagesverkehr 16.400 Kfz) berücksichtigt. Dieser Wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2008 beschlossen.

Die Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Hennigsdorf wurde erstmalig parallel zur Flächennutzungsplanung erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung am 24.09.1997 als Grundlage für die verkehrliche Entwicklung der Stadt Hennigsdorf beschlossen.

Bis 2010 wurden wesentliche Teile der Verkehrsentwicklungsplanung von 1997 umgesetzt. Das erforderte eine Fortschreibung der Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt. Am 10.11.2010 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der strategische Verkehrsentwicklungsplan 2010 beschlossen.

Die Stadt möchte für Fußgänger und Radfahrer bessere Möglichkeiten schaffen, um auch vielbefahrene Straßen sicher zu überqueren. Die Grundlagen dafür hat die Stadt bereits mit dem strategischen Verkehrsentwicklungsplan 2010 beschlossen.

Die vorliegenden beschlossenen Querungskonzepte für Fußgänger und Radfahrer werden sukzessive umgesetzt.

Die enthalten nicht nur Vorschläge für mögliche Querungsanlagen, sondern auch viele andere Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer in unserer Stadt, wie das Schließen von Lücken im Radverkehrsnetz, das Öffnen von Einbahnstraßen und Sackgassen für den Radverkehr oder die Errichtung neuer Fahrradabstellanlagen. 


Aktive & nachhaltige Alltagsmobilität