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Neuer Mietspiegel für Hennigsdorf

Arbeitskreis erarbeitet Broschüre auf Grundlage umfangreicher Datenerhebung

Alle zwei Jahre hat Hennigsdorf in den vergangenen Jahren den Mietspiegel überarbeitet. Auch für 2026 gilt von nun an ein neuer für zwei Jahre gültiger Mietspiegel, der ab sofort auch hier online einsehbar ist.

Erarbeitet wurde die Broschüre durch einen Arbeitskreis. Dem gehörten neben den großen Vermietern, wie der Hennigsdorfer Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ Hennigsdorf, auch der Haus- und Grundeigentümerverein Oranienburg, die Mietervereinigung Nord/Land Brandenburg, die SG Berliner Immobilienhandel GmbH und Vertreterinnen wie Vertreter der Stadtverwaltung Hennigsdorf an. Berater Dr. Michael Clar, der unter anderem am Kommentar zum Mietspiegelrecht mitgeschrieben hat, stand dem Arbeitskreis mit fachlicher Expertise zur Seite.

 

Zur Erarbeitung des Papiers wurden zum Stichtag 1. Januar 2026 Daten von Mieterinnen, Mietern sowie Vermietern erhoben. Insgesamt mehr als 2.000 Wohnungsmieten flossen in die neue Stichprobe mit ein. Der Mietspiegel gibt damit Auskunft über die in Hennigsdorf zu diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art. Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage fließen so in die so genannte „ortsübliche Vergleichsmiete“ ein. Mit einer Gesetzesänderung von 2019 wurde der Betrachtungszeitrum von vier auf sechs Jahre verlängert. Entsprechend wurden die Daten auch ausgewertet.

In der Mietspiegeltabelle sind somit Daten über einen Sechsjahres-Betrachtungszeitraum enthalten. Der Bürgermeister sowie die beteiligten Interessenvertretungen von Mietern und Vermietern im Arbeitskreis haben das vorliegende Papier als Qualifizierten Mietspiegel anerkannt. Im Mietspiegel sind nur Mieten von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen berücksichtigt. Hierzu gehören auch vermietete Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Eine Differenzierung der Wohnungen nach Sanierungszustand erfolgt aufgrund der Sanierungstätigkeit der letzten Jahre nicht mehr.

Ausgenommen aus dem Mietspiegel sind einige Sonderfälle, wie Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, im geförderten Wohnungsbau, in teils gewerblich genutzten Räumen, Werks-, Dienst- und Hausmeisterwohnungen, Wohnungen mit Staffelmiete oder möbliertem Wohnraum.

Die Datenerhebung hat gezeigt, dass es in den meisten Quartieren in Hennigsdorf nach Einschätzung der Befragten keine großen Lageunterschiede mehr gibt, die es rechtfertigen würden, den Mietspiegel nach besonderer Wohnlage zu unterteilen.
Der Mietspiegel wurde am 19. Mai der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Er ist am 1. April 2026 in Kraft getreten.

20.05.2026 

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