Neue Regelung für Kinderreisepässe
Die Stadt Hennigsdorf weist darauf hin, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Die Hintergründe sowie Antworten auf häufige Fragen erläutert das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf seiner Webseite. Hier werden alle wichtigen Informationen gegeben. Die Regelung gilt bundesweit.
Da der Kinderreisepass bisher nicht über einen Chip zum Speichern von Informationen verfügt, wird er durch länger gültige Dokumente wie Personalausweise oder Reisepässe ersetzt. Dort sind bei Kindern ab sechs Jahren dann auch die Fingerabdrücke hinterlegt. Außerhalb der EU, wie zum Beispiel bei Reisen in die USA, war der Kinderreisepass von der elektronischen Voranmeldung über ESTA ausgeschlossen. Oft mussten Eltern daher zusätzlich ein Visum für das Kind beantragen.
Ab dem 1. Januar 2024 können Kinder nur noch mit einem Reisepass oder dem Personalausweis reisen. Wer mit dem Nachwuchs nur innerhalb der EU oder des Schengenraums unterwegs sein möchte, ist mit dem Personalausweis am besten beraten. Für europäische Länder, die weder der EU noch dem Schengenraum angehören, braucht es jedoch einen Reisepass.
Eine Terminvereinbarung zur Beantragung des Reisepasses ist online möglich.