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Beschäftigungsförderung

Das vorrangige Ziel von öffentlich geförderter Beschäftigung ist der Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen sowie deren Heranführung an den Arbeitsmarkt. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll aber auch Chancen eröffnen, Langzeitarbeitslosen eine sinnvolle Beschäftigung und die Möglichkeit der sozialen Teilhabe zu bieten, wenn der regionale Arbeitsmarkt erschöpft ist.

Den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit verbindet der Landkreis Oberhavel mit dem Ziel, beschäftigungswirksame, nachhaltige und für einzelne Regionen spezifische Projekte durchzuführen.

Ein Instrument hierfür sind die Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch. Die Umsetzung und Kontrolle dieser Förderung des Jobcenters führt die Stadt Hennigsdorf im Auftrag des Landkreises aus. Grundlage ist hier das durch den Landkreis Oberhavel beschlossene Arbeitsmarktprogramm in Verbindung mit der Zielplanung und dem Orientierungskatalog.

Die Projekte müssen insbesondere zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein. Es darf durch die öffentlich geförderte Beschäftigung zu keiner Verdrängung von regulären Beschäftigungsverhältnissen kommen.

Seit dem 01.11.2005 nimmt der Landkreis Oberhavel im Verbund mit den Kommunen die Verantwortung für die Planung, Umsetzung, Kontrolle dieser Beschäftigungsprojekte wahr.

Im Auftrag des Landkreises ist der Fachdienst "Beschäftigungsförderung" in Hennigsdorf neben dem Altkreis Oranienburg seit 1. Januar 2013 auch für den Altkreis Gransee und damit für den gesamten Landkreis Oberhavel tätig.

 

Sie möchten selbst ein Projekt anmelden?

Verbände, Vereine und sonstiges Institutionen (Träger von Projekten/ Maßnahmen), welche Projekte durchführen wollen, wenden sich an den Fachdienst „Beschäftigungsförderung“.