Grundsteuer-Frist endet am 31. Januar
Erst jeder zweite Immobilienbesitzende hat die Daten eingereicht / Finanzämter mahnen zur Eile
„Verschiebe nicht auf morgen, was Du heute kannst besorgen“ – viele Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer haben die Abgabe ihrer Grundsteuerwerterklärung zur Neubewertung der Immobilien dennoch auf die lange Bank geschoben. Erst die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer in Brandenburg haben die Daten zu ihrem Grundbesitz korrekt an ihr zuständiges Finanzamt übermittelt, teilte das Finanzministerium mit und fordert alle Säumigen auf, die ausstehenden Erklärungen so rasch wie möglich abzugeben.
Die Abgabefrist war erst im vergangenen Sommer vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert worden. Eine weitere Verlängerung hatte das Ministerium bereits ausgeschlossen.
Welche Informationen werden abgefragt? Benötigt werden Grundstücksinformationen, der Bodenrichtwert, die Grundstücksgröße und Wohnflächenzahl sowie das Baujahr der Gebäude. Brandenburg hat ein Informationsportal Grundstücksdaten angelegt, das sich online einsehen lässt.
Wo gibt es Unterstützung? Auf der Internetseite www.finanzamt.de gibt es alle Antworten auf viele Fragen. Auch ein Video mit Erläuterungen ist hinterlegt.
Unter Eingabe der entsprechenden Adresse oder Flurstücksinformationen können außerdem auf dem Informationsportal die gewünschten Grundstücksdaten abgerufen werden.
Hilfe gibt es auch telefonisch unter der Grundsteuer-Hotline 0331 200 600 20.
Wie wird die Grundsteuerwerterklärung abgegeben? Am besten online. Dafür gibt es zwei Wege:
a) Für die elektronische Abgabe gibt es den kostenfreien Link zur Steuerverwaltung „Mein ELSTER“. Hier geht es zur Anmeldung für den persönlichen ELSTER-Zugang.
b) Es geht aber auch online ohne einen Elster-Zugang: Für einfach gelagerte Sachverhalte, wie zum Beispiel Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke, können die für die Grundsteuerwerterklärung relevanten Daten auch über folgende Internetseite erfasst werden: www.grundsteuererklärung-fuer-privateigentum.de.
Wer keinen Computer hat? Kann seine Angaben auch in Papierform zum Finanzamt schicken. Der Papiervordruck lässt sich vom Finanzamt telefonisch oder schriftlich anfordern. Die notwenigen Formulare gibt es auch zum Herunterladen auf der Internetseite grundsteuer.brandenburg.de.
Die meistgestellte Frage: Muss ich künftig mehr Grundsteuer bezahlen? Hintergrund der Reform ist, dass das bisherige Grundsteuermodell vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde und nun neu aufgestellt werden muss. Im Moment wird die Grundsteuer in ostdeutschen Ländern noch aufgrund von Daten aus dem Jahr 1935 erhoben. In den westdeutschen Ländern werden Werte aus dem Jahr 1965 für die Berechnung herangezogen. Da das oft nicht dem tatsächlichen heutigen Werten entspricht, möchte der Gesetzgeber die Grundsteuer neu regeln.
Die Grundsteuer gehört zu den ältesten Steuerarten und versetzt den Staat in die Lage, notwendige Ausgaben für die Allgemeinheit zu tätigen. Allein in Brandenburg sind von der Reform 1,6 Millionen Grundstücke betroffen, die neu bewertet werden müssen.
Grundsätzlich soll die Reform aufkommensneutral gestaltet sein, das heißt, dass Kommunen versuchen sollen, mit der Verringerung der Hebesätze das Steueraufkommen konstant zu halten. Unter dem Strich könnte man sagen: Einige werden weniger bezahlen, andere wiederum mehr. Es soll nach den tatsächlichen Werten der Immobilien einfach ein gerechteres System hergestellt werden. Die Kommune muss 2024 den Grundsteuer-Hebesatz neu beschließen, damit ab dem 1. Januar 2025 neue Bescheide verschickt werden können. Dann wird feststehen, für welche Grundstücke die Grundsteuer erhöht wird und für welche sie sinkt.