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Sprachtest für Schulanfänger

Datum: 27.10.2020

Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 geboren sind, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2021, der erste Schultag ist der 9. August 2021.

Es ist gesetzlich geregelt, dass alle Kinder im Jahr vor der Einschulung an einer Sprachstands-feststellung teilnehmen. Diese findet in den Kindertagesstätten statt und wird durch ausgebildete Erzieher durchgeführt.

Für Kinder, die keine Einrichtung besuchen, wird die Feststellung der sprachlichen Fähigkeiten im Hort „Pfiffikus“, Schönwalder Straße 19 in 16761 Hennigsdorf durchgeführt. Hierfür können Eltern ab sofort bis Freitag, den 6. November 2020 telefonisch einen Termin unter 03302 / 224381 vereinbaren. Ansprechpartnerin ist Frau Flehmer.

Alle Kinder, die sich am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung beteiligt haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die bei der Anmeldung in der zuständigen Schule vorzulegen ist.

Falls bei einem Kind Sprachförderbedarf festgestellt wurde, muss es an einem Sprachförder-kurs teilnehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass jedes Kind seine Sprachfähigkeit altersgemäß entwickelt, damit es zum Schuleintritt optimale Startchancen hat.

Kinder, die über den 31. Oktober 2020 hinaus eine Kindertagestätte außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit.