Abmeldung von Hunden
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.
Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Rückgabe der Hundesteuermarke
Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.