Aufbruchgenehmigungen
Alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Genehmigung durch die Stadt und sind teilweise gebührenpflichtig. z. B. : Anlegen einer Grundstückszufahrt, Verlegung von Medien (Gas, Strom, Telekom, Kabel usw.)
Der Antrag ist formlos mit folgenden Angaben einzureichen:
- Antragsteller: Fam.-Name oder Name, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr.
- Art des Aufbruches: z. B. Gas- oder Telekom-Hausanschluß
- Ort des Aufbruches: Anschrift
- Zeitraum des Aufbruches: von / bis
- Bauleiter: Name und Tel.-Nr.
Beizufügen sind dem Antrag ein genauer Lageplan. Außerdem ist zu beachten, dass für die Verkehrsraumeinschränkung beim Landkreis Oberhavel, FD Verkehr die verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen ist.