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Radfahren nun auf der Straße möglich

Datum: 07.09.2023
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel ordnet Benutzungspflicht ab

Für den Straßenzug entlang der Fontanestraße und Edisonstraße ab Spandauer Allee bis Marwitzer Straße in Hennigsdorf wurde durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel die Radwegebenutzungspflicht abgeordnet. In den kommenden Tagen werden die entsprechenden Verkehrszeichen entfernt, teilt der Fachdienst Öffentliche Anlagen mit.

Für Radfahrende bedeutet das jedoch, dass sie nun die Straße benutzen dürfen. Sie müssen nicht unbedingt auf dem getrennt angelegten Fuß- und rot gepflasterten Radweg fahren. Wer das aber möchte, kann den rot gepflasterten sogenannten „rechten Radweg“ in Fahrtrichtung rechts weiterhin befahren. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht mehr.

Damit ist es den Radfahrenden frei gestellt, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg fahren möchte. Geregelt ist dies in dem Paragrafen 2, Absatz 4, Satz 3 und 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO).