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Dienstleistung A-Z

Abmeldung von Hunden

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.

Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Rückgabe der Hundesteuermarke

Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.

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