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Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

Leistungsnummer: 99059002012000

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach deutschem Recht eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot.
 

Rechtsgrundlage(n)

Zusatzinformation zu Kosten

Gebühren

  • Anmeldung der Eheschließung: 41 €
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist, je ausländisches Recht zusätzlich: 25 €
  • Durchführung der Trauung während der Sprechzeiten: 30 €
  • Durchführung der Trauung außerhalb der Sprechzeiten: 60 €
  • Durchführung der Trauung während der Sprechzeiten und außerhalb der Amtsräume: 90 €
  • Durchführung der Trauung außerhalb der Sprechzeiten und außerhalb der Amtsräume: 120 €
  • Eheurkunde: 10 €

Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes

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