Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen (Wohnsitz)
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Kurzbeschreibung
Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetz (BMG) hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde zu melden, wer eine Wohnung bezieht (Zuzug von außerhalb Hennigsdorfs sowie Umzug innerhalb Hennigsdorfs) bzw. aus einer Wohnung auszieht (bei Wegzug ins Ausland, Aufgabe einer Nebenwohnung oder Nichtbezug einer neuen Wohnung innerhalb der folgenden zwei Wochen). Das BMG stellt dabei allein auf den tatsächlichen Vorgang des Beziehens oder Ausziehens aus einer Wohnung ab.
Tipp !
Nicht vergessen, den Wohnungswechsel auch anderen Institutionen mitzuteilen, z.B.:
Geld- oder Kreditinstitut
Krankenkasse
Strom- und Gasversorgungsunternehmen
Straßenverkehrsamt
Versicherungen
Gebühreneinzugszentrale
Deutsche Post AG (evtl. Nachsendeantrag)
Arbeitgeber
Arbeitsamt, Sozialamt, Wohngeldstelle
Rententräger
Notwendige Unterlagen
Personalausweise, Reisepässe bzw. Kinderreisepässe (von allen Personen, die angemeldet werden)
Seit 01.11.2015 ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen
persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen oder geeigneter Person in Vertretung erforderlich
Bitte halten Sie zudem Familienstand und Staatsangehörigkeit nachweisende Urkunden (Geburts-/ Heiratsurkunde bzw. Stammbuch der Familie, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten, Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes, Einbürgerungsurkunde u.ä.) bereit, um diese auf Verlangen der Meldebehörde vorweisen zu können.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldesgesetz (BMG)
Gebühren
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch:
08.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:
Donnerstag:
08.00 - 19.00 Uhr
08.00 - 17.00 Uhr