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Umgang mit Fundsachen und Fundtieren

Fundsachen sind verlorene Sachen, die der Finder in Besitz genommen hat. Hierzu zählen auch Fundtiere. Fundtiere sind entwichene Tiere, die einen Besitzer haben. Sie sind also nicht herrenlos. Auf Wildtiere und herrenlose Tiere ist das Fundrecht nicht anwendbar.

Einige Haustiere laufen (vor allem in den ländlichen Ortsteilen der Stadt) frei umher und finden in der Regel wieder nach Hause. Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Bei Auffinden eines entwichenen Tieres oder einer Fundsache, ist der Finder dazu aufgerufen, den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde zu den u. g. Öffnungszeiten anzuzeigen. Hierzu ist es notwendig, dass der Finder mit dem Personalausweis und der Fundsache persönlich bei der Behörde erscheint, wo eine Fundanzeige gefertigt wird. Außerhalb der u. g. Öffnungszeiten sind Fundtiere beim zuständigen Polizeirevier anzuzeigen.

Sollte der/die Eigentümer/in der Fundsache nicht rechtzeitig ermittelt werden können, wird der Fund durch die örtliche Fundbehörde in Verwahrung genommen.

Als Finder haben Sie die Möglichkeit, das gefundene Tier in eigene Obhut zu nehmen und vorerst aufzubewahren bis sich der Besitzer gemeldet hat, vorausgesetzt, die Fundanzeige wurde bei der zuständigen Fundbehörde vorher bzw. gleichzeitig getätigt und die Inobhutnahme des Tieres mit der Fundbehörde abgestimmt.

Durch Inbesitznahme des Fundtieres, bspw. durch Anleinen, Füttern oder nach Hause mitnehmen, geht man als Finder die Verpflichtung ein, das Tier tierschutzgerecht zu betreuen und die Bestimmungen des Fundrechts einzuhalten.

Der Finder darf das Fundtier nicht ohne Abstimmung mit der örtlichen Fundbehörde einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung übergeben.

Hinweis:
Wer eine Fundsache unterschlägt (also eigenständig bei sich aufbewahrt, ohne dies mit der Fundbehörde vorher bzw. gleichzeitig abgestimmt zu haben) kann sich entsprechend § 246 I Strafgesetzbuch strafbar machen, da auch die Fundunterschlagung gemäß § 12 Absatz 2 Strafgesetzbuch als Vergehen gewertet werden kann.

Stadt Hennigsdorf
Fachbereich Bürgerdienste
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf

zuständig für Fundtiere: Fachdienst Allgemeine Ordnung und Gewerbe – Tel.: 03302/877156

zuständig für alle anderen Fundsachen: Fachdienst Bürgerbüro – Tel.: 03302/877158

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch:
08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
geschlossen