Mietspiegel
Sie sind Einwohner der Stadt Hennigsdorf oder beabsichtigen es in nächster Zukunft zu werden? Eine Orientierung für Mieter der Stadt ist der wissenschaftlich empirisch erstellte Mietspiegel, der von den Interessenvertretungen (Mieter und Vermieter) gem. § 558 d BGB anerkannt wurde.
- der Stadt Hennigsdorf, vertreten durch den Fachbereich Bürgerdienste
- der Mietervereinigung Nord/Land Brandenburg e.V.,
- dem Haus- und Grundeigentümerverein Oranienburg e.V.,
- der Hennigsdorfer Wohnungsbaugesellschaft mbH,
- der Wohnungsgenossenschaft “Einheit« Hennigsdorf eG,
- der Servicegesellschaft Berliner Immobilienhandel GmbH
- die F+B Hamburg.
Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer von der Stadt Hennigsdorf, bei Mietern und Vermietern durchgeführten empirischen Repräsentativerhebung. Es handelt sich dabei um eine Neuerstellung des Mietspiegels gemäß § 558d Absatz 2 BGB. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in Hennigsdorf zu diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die so genannte "ortsübliche Vergleichsmiete".
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Hinweis
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Mietspiegels für die Stadt Hennigsdorf werden an Mieter der Stadt Hennigsdorf Mieterfragebögen geschickt. Die Angeschriebenen sind stichpunktartig aus dem Melderegister gezogen worden.