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Ordnungsangelegenheiten

Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennungen sind vorgeburtlich und jederzeit nach der Geburt des Kindes möglich. Eine Vaterschaftsanerkennung können Sie im Standesamt, bei einem Notar und auch im Jugendamt beurkunden lassen.

 

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes (wenn nachgeburtlich)
  • bei ledigen Eltern: Geburtsurkunden
  • bei geschiedenen oder verwitweten Eltern: Eheurkunde mit Auflösung (Gerichtsbeschlüsse müssen mit Rechtskraft versehen sein!)

Sorgeerklärungen nimmt das zuständige Jugendamt entgegen.

 

Gebühren

Vaterschaftsanerkennung: 30,00 €

Kommen die Eltern nicht gemeinsam in das Standesamt fallen zusätzliche Gebühren von 30,00 € für die Zustimmungserklärung an.

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