Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennungen sind vorgeburtlich und jederzeit nach der Geburt des Kindes möglich. Eine Vaterschaftsanerkennung können Sie im Standesamt, bei einem Notar und auch im Jugendamt beurkunden lassen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes (wenn nachgeburtlich)
- bei ledigen Eltern: Geburtsurkunden
- bei geschiedenen oder verwitweten Eltern: Eheurkunde mit Auflösung (Gerichtsbeschlüsse müssen mit Rechtskraft versehen sein!)
Sorgeerklärungen nimmt das zuständige Jugendamt entgegen.
Gebühren
Vaterschaftsanerkennung: 30,00 €
Kommen die Eltern nicht gemeinsam in das Standesamt fallen zusätzliche Gebühren von 30,00 € für die Zustimmungserklärung an.