Urkunden / Auskunftersuchen
Im Standesamt Hennigsdorf werden Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefälle, wenn das Ereignis in Hennigsdorf oder in der Gemeinde Oberkrämer stattgefunden hat, beurkundet.
Neben Urkunden können Sie auch Auskünfte aus Personenstandseinträgen erhalten.
Anforderung von Urkunden
Sie können Urkunden persönlich, schriftlich oder online anfordern:
Berechtigte Personen
- selbst
- Ehegatte/Lebenspartner (im Sinne des LPartG)
- Vorfahren und Abkömmlinge (in gerader Linie)
- soll ein Dritter tätig werden, muss er dies durch Vollmacht des Antragstellers sowie dessen Ausweiskopie nachweisen
- Andere Personen nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Gebühren
Ausstellung eines beglaubigten Registerauszuges, einer Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde | 15,00 € |
für jedes weitere Stück dieser Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt wird | 7,50 € |
Informationen über mögliche Überbeglaubigungen (Apostille) erhalten Sie unter potsdam.de. Bei Fragen können Sie sich an die entsprechende Behörde wenden:
Landeshauptstadt Potsdam
Auslandsbeglaubigung
Friedrich-Ebert-Straße 79/81 | 14469 Potsdam
- Telefon: (0331) 289 1745