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Ins Rathaus nur mit FFP-2-Maske

Datum: 10.02.2022

Stadtinformation und weitere Einrichtungen ab sofort nur mit diesem Mund-Nasen-Schutz zu betreten

Die Stadt Hennigsdorf reagiert wie alle anderen Kommunen auch auf die neuen Festlegungen der 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit aktuellen Handlungsvorgaben für das Arbeiten im Rathaus und den Schutz der Mitarbeitenden in den Außenstellen und kommunalen Einrichtungen. Demnach gilt in Hennigsdorf seit 9. Februar 2022, dass der Zutritt ins Rathaus für alle Besucherinnen und Besucher nur noch mit FFP-2-Maske ohne Ausatemventil zulässig ist. Das Tragen der geforderten  Gesichtsmasken in allen Gemeinschaftsbereichen, darunter in Aufzügen oder Fluren, sowie während der gesamten Dauer eines Termins ist vorgeschrieben. 

Weiterhin ist der Besucherverkehr im Rathaus nur mit Termin möglich. Dieser kann vorab online gebucht werden. Oder telefonisch unter der Telefonnummer 03302 8770. Der Einlass wird kontrolliert. 

Für den Besuch in der Stadtinformation im Rathaus und der Stadtbibliothek gilt ebenso das vorgeschriebene Tragen von FFP-2-Masken. Ebenso für den Besuch im Stadtarchiv im Alten Rathaus. Die Stadtgeschichtliche Ausstellung im Alten Rathaus bleibt wie gewohnt geöffnet.

In allen kommunalen Einrichtungen werden entsprechende Hinweise zu den Maskenpflichten angebracht. Besucher sollten diese Regeln unbedingt beachten.

In Kitas und Schulen sind die gültigen Hygienepläne und Hinweise der Mitarbeitenden zu beachten und zu befolgen. 

 

 

Hier finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Lage im Landkreis Oberhavel.

Die zum Teil eingeschränkten Besuchszeiten der Oberhavel Kliniken finden Sie in der Pressemeldung der Klinik.