Hundesteuersatzung in Hennigsdorf modifiziert
Mehr Steuerbefreiungen sind künftig möglich, wenn die Stadtverordneten die Vorlage am 17. Mai beschließen
Aktuell durchläuft eine veränderte Hundesteuersatzung für die Stadt Hennigsdorf die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung. Der Fachdienstleiter Kämmerei/Steuern Matthias Krüger hat die zuletzt beschlossene Satzung aus dem Jahr 2004, die auf der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg und der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hennigsdorf fußt, überarbeitet und angepasst.
Vor allem bei Steuerbefreiungen für bestimmte Personengruppen und die Neuaufnahme der Besteuerung von sogenannten gefährlichen Hunden sind Bestandteil dieser inhaltlichen Veränderung der Satzung. So wird in der neuen Satzung unter Paragraf 3 genau definiert, was unter „Gefährliche Hunde“ fällt. In Hennigsdorf sind bisher im Rathaus nur vier dieser Tiere bekannt, die Bestandsschutz genießen.
Werden Vierbeiner zu Therapiezwecken oder als Wachhunde einer Tierherde, Assistenzhunde, für die Jagd oder Diensttiere der Polizei sowie von Personen mit den Vermerken "G", "aG", "BL", "GL", "TBL", "B" oder "H" im Schwerbehindertenausweis benötigt, können Einwohner und Dienststellen eine Steuerbefreiung mit entsprechenden Nachweisen schriftlich beantragen. Auch eine ermäßigte Hundesteuer für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist möglich. Zwölf Euro fallen dann jährlich an. Der aktuelle Leistungsbescheid ist für die Beantragung vorzulegen.
Ziel ist eine ordnungsgemäße Tierhaltung, begründet der Fachdienstleiter die Zielrichtung der überarbeiteten Satzung. Auch wolle die Stadt die Anzahl der Vierbeiner steuern. Allerdings, so Matthias Krüger im jüngsten Rechnungsprüfungsausschuss, solle auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Die Höhe der Steuersätze bleibt unverändert. Hennigsdorf liegt damit im Mittelfeld der umliegenden Kommunen. Ein Hund kostet 48 Euro im Jahr, der zweite Hund dann 54 Euro, jeder weitere 66 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde fallen 300 Euro Steuer jährlich an.
1889 Hunde gab es Ende Februar dieses Jahres in Hennigsdorf. In 189 Haushalten leben sogar zwei Hunde. Vier als gefährlich eingestufte Hunde sind in der Stadt registriert, 26 Besitzer konnten ein entsprechendes Negativzeugnis erbringen. Die meisten Hunde leben in Hennigsdorf West und in Nieder Neuendorf.
Ziel ist es, so Matthias Krüger, die neue Satzung in der Stadtverordnetenversammlung am 17. Mai zu beschließen. Dann tritt die Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2023 in Kraft.