Wahlhelfende gesucht
Für die Bürgermeisterwahl am 21. September 2025 und eine eventuell stattfindende Stichwahl am 12. Oktober 2025 werden in der Stadt Hennigsdorf ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
Es werden 22 Wahlvorstände mit je 8 Mitgliedern und 6 Briefwahlvorstände mit je 8 Mitgliedern gebildet. Je ein Wahlvorstand wird in einem der 22 Wahllokale im Stadtgebiet eingesetzt. Die 6 Briefwahlvorstände treten im Rathaus zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses zusammen.
Der Wahlvorstand besteht aus mehreren ehrenamtlichen Mitgliedern. Diese übernehmen unterschiedliche Funktionen:
Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher:
- Sie leiten den Wahlvorstand, eröffnen die Wahlhandlung und verteilen die Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes.
- Sie überwachen das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung, stellen das Wahlergebnis des Wahlbezirkes fest und geben dieses nach Ende der Wahlzeit im Wahllokal bekannt.
- Sie sorgen für die Anfertigung der Niederschriften und der Abgabe der Wahlunterlagen an die Stadtverwaltung.
Schriftführerinnen und Schriftführer:
- Sie führen das Wählerverzeichnis und vermerken darin die Stimmabgabe. Zudem wird die Wahlniederschrift am Ende der Wahl angefertigt.
Beisitzerinnen und Beisitzer:
- Sie geben Stimmzettel aus, beobachten den Wahlgang der Bürgerinnen und Bürger und die Wahlkabinen, sortieren und zählen die Stimmzettel aus.
Der Wahlvorstand als Kollegium hat folgende Aufgaben:
- für Ruhe und Ordnung im Wahlraum sorgen
- Regelung des Zutritts bei Andrang
- Überwachung der Wahrung des Wahlgeheimnisses
- Beschlussfassung über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen
- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk
- Unterzeichnung der Niederschrift
Die Wahlzeit beginnt um 8 Uhr und dauert bis 18 Uhr an. Es wird in zwei Schichten gearbeitet: Die Frühschicht tritt um 7:30 Uhr zusammen und arbeitet zunächst bis 13 Uhr. Die Spätschicht wird ab 12:30 Uhr ihre Arbeit im zugewiesenen Wahllokal aufnehmen und nach Schluss der Wahlhandlung ab 18 Uhr gemeinsam mit den Mitgliedern der Frühschicht das Ergebnis ermitteln.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit zur Bürgermeisterwahl am 21. September 2025 und zur Stichwahl am 12. Oktober 2025 wird je ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 bis 60 Euro im Nachhinein überwiesen.
Die Staffelung lautet:
- Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher: 60 Euro
- stellv. Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher: 55 Euro
- Schriftführerin bzw. Schriftführer: 50 Euro
- stellv. Schriftführerin bzw. Schriftführer: 45 Euro
- Beisitzerin bzw. Beisitzer: 40 Euro
Sie benötigen keine Vorkenntnisse, müssen jedoch wahlberechtigt sein.
Die o.g. Ausführungen haben Sie überzeugt?
Dann bewerben Sie sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer über das Online-Formular oder kontaktieren Sie die Wahlbehörde unter (03302) 877243.
Alle Informationen zum Thema Wahlhelfende finden Sie auch in unserem digitalen Rathaus.